06. Januar 2009
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Mazda Presserabatt

Katrin

Wolfsperger

02173-943-468

kwolfsperger@mazda.de

http://www.mazda-presse.de

15 Prozent auf Neuwagen

Amtlich anerkannter Presseausweis

WIederverkaufssperrfrist bzw. Haltedauer beträgt sechs Monate

Für die Gewährung des Journalistenrabattes (zur Zeit 15 Prozent auf Neuwagenpreis inklusive werksseitigem Zubehör) ist die Vorlage eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises oder ein hiervon abweichender Presseausweis in Kombination mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die hauptberuflich journalistische Tätigkeit notwendig.

Die Fahrzeughaltedauer bzw. die Wiederverkaufssperrfrist beträgt sechs Monate.

Informationen

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11.04.2008

12.04.2008

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