12. Oktober 2008
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Mazda Presserabatt
Für die Gewährung des Journalistenrabattes (zur Zeit 15 Prozent auf Neuwagenpreis inklusive werksseitigem Zubehör) ist die Vorlage eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises oder ein hiervon abweichender Presseausweis in Kombination mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über die hauptberuflich journalistische Tätigkeit notwendig.
Die Fahrzeughaltedauer bzw. die Wiederverkaufssperrfrist beträgt sechs Monate.
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